Grundvoraussetzung:

Als Grundvoraussetzung muss der Spieler folgende Kriterien erfüllen:

  • Im Jahr der Turnierteilnahme muss der Spieler sein 50. Lebensjahr erreicht haben oder erreichen;
  • Der HCPI muss 36 oder kleiner sein.
  • Der Spieler muss Mitglied eines Golfclubs sein, dessen Seniorengemeinschaft Mitglied bei den WGS ist;

Anmeldungen finden im Windhundverfahren statt.

Die An- und Abmeldung zu oder von einem Turnier muss ausschließlich über das Portal der Homepage der WGS erfolgen. Und zwar hier:

https://westfalen-golf-senioren.de/spieler

Eine Anmeldung, die nicht über unser Anmeldesystem erfolgt, führt nicht zur regulären Aufnahme in die Teilnehmerliste und führt daher zwangsläufig zur Teilnahme am Turnier als „Gastspieler“. (Definition weiter unten) Die Clubs sind angewiesen, keine anderen Anmeldealternativen als unser System anzubieten.

Das Anmeldeformular muss mit allen notwendigen Pflichtfeldern ausgefüllt und innerhalb der Meldefrist abgesandt werden. Anmeldungen und Abmeldungen bei den austragenden Golfclubs oder Seniorensprechern sind nicht gestattet. (siehe oben)

Abmeldungen von Turnieren sind nur über die Homepage innerhalb der Meldefrist möglich. Danach muss die Abmeldung formlos geschickt werden an:

info@westfalen-golf-senioren.de

Ausnahme:

Am Turniertag ist rechtzeitig vor dem Turnier eine Nachricht an den austragenden Golfclub möglich. Ebenfalls ist die Abmeldung formlos an die oben aufgeführte Mailadresse notwendig und verpflichtend.

Findet die austragende Seniorengemeinschaft keinen Ersatzspieler (sogenannten Standby-Spieler) ist der Spieler in Höhe des Nenngeldes an die Seniorengemeinschaft zahlungspflichtig. Eine Nichtzahlungsverpflichtung des sich abmeldenden Spielers findet nach Überprüfung in der Reihenfolge der Anmeldung statt. Zahlt der Spieler das verpflichtende Nenngeld nicht, kann er erst wieder an einem Turnier teilnehmen, wenn das Nenngeld an die Seniorengemeinschaft gezahlt wurde. Auch ein Standby-Spieler wird Gastspieler im Turnier.

Sanktionen gegen Verstöße obiger Regularien.

Beim erstmaligen Verstoß gegen oben aufgeführte Regularien erhält der Spieler eine Erinnerung mit der Bitte, die oben aufgeführten Regularien bei der nächsten Anmeldung einzuhalten. Er kann dann nur mit dem Status “ Gastspieler „ ohne Eingang in die Gesamtwertung des WGS-Turniers in dem Turnier, zu dem er sich nicht korrekt angemeldet und/oder gespielt hat, starten.

– Definition Gastspieler –

Gastspieler sind bei den Westfälischen Golf Senioren mit nachfolgenden Einschränkungen zugelassen:

Hierbei können Gastspieler auf diese Weise die Westfälischen Golf Senioren kennenlernen. Ein Gastspieler kann innerhalb der Saison an maximal 3 WGS-Turnieren teilnehmen. Ein Gastspieler ist gemäß dieser Definition auch ein Spieler, der sich nicht über unser eigenes Anmeldesystem auf dieser Homepage angemeldet hat und an einem Turnier teilnimmt. (Siehe weiter oben „Anmeldung nicht über unsere Homepage“).

Gastspieler werden vom Turnierkoordinator in der Startliste als Gastspieler kenntlich gemacht. Gastspieler bei den WGS-Turnieren haben keinerlei Rechte auf die Erlangung von Platzierungen innerhalb der Teilnehmerliste und können nur an nicht ausgebuchten Turnieren teilnehmen. Sie spielen außerhalb der WGS-Wertung und dürfen eventuell durch eine Platzierung erlangte Preise nicht annehmen. Sonderwertungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Bei einem WGS-Turnier wird sein Ergebnis aber dem Deutschen Golf Verband übermittelt.

– Ende Definition Gastspieler –

Ein Verstoß gegen diese Regel zieht die sofortige Konsequenz nach sich, dass der Spieler für weitere 4 Turniere gesperrt wird. Bei weiteren Verstößen droht eine saisonale Turniersperre.

Die Seniorensprecher werden von der Sperre informiert, müssen die Anerkenntnis bestätigen und sind nicht berechtigt den Spieler starten zu lassen. Im Zweifel wird der Spieler vom Turnierkoordinator von der Startliste entfernt.

Die Anerkenntnis dieser Regularien wird im Anmeldeportal als Pflichtfeld abgefragt und ist vom Spieler zu bestätigen. Ansonsten kann eine Anmeldung nicht stattfinden.

Schiedsverfahren:

Der Vorstand der Westfälischen Golf Senioren hat eine Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung enthält eine Regelung zur Bestellung eines Spielausschusses für u.a. die Klärung oben aufgeführter Sachlagen. Dieser Spielausschuss kann die Sachlage mit dem Spieler erörtern, über die Maßnahmen entscheiden und er ist berechtigt, die oben aufgeführten Sanktionen durchzusetzen. Über die Zusammensetzung des Ausschusses entscheidet der geschäftsführende Vorstand. Die Entscheidung des Spielausschusses ist nicht anfechtbar und ist bindend.

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Ende der Regularien